Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaprittenwirt
Artikel davor:
Kappenzins
Kapper
Kapphahn
Kapphahn(s)gut
Kapphahn(s)lehen
Kapplaken
Käpplein
Käppleinsmönch
Käpplerorden
Kappung
Kaprittenwirt
, m.
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wohl zu frz. cabaret, vergleiche MnlWB. III 1087f.
Schankwirt
Schankwirt
- ordnung der gasthalter und capritten würthe ... wo fehren nun er [Herbergswirt] solche gäste, frembd oder inheimische, bekueme, welche mit stückwerck, als brod, fleiß provind, auch den wein mit der maßen zu bezahlen begehren und über nacht nit bleiben wollen, dieselbe soll der würth ... den capritten würthen heimschicken1607 TrierWQ. 238Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln