Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapselgeld
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Kapselgeld
, n.
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Nbf. Kapsulgeld
ursprünglich Gebühr (II 4) bei der Besiegelung von Urkunden für die das Siegel schützende Kapsel, später offenbar gleichbed. mit Siegelgeld
ursprünglich Gebühr (II 4) bei der Besiegelung von Urkunden für die das Siegel schützende Kapsel, später offenbar gleichbed. mit Siegelgeld
- kapselgeld für die f. privilegienkonfirmation1608 WürtLTA.2 III 808
- nach beschehener versiglung solle er taxator die brief ... mit einer käpsen von holz versehen und ... von denen parteien kein absonderliches sigl- oder kapselgeld ... forderen ... kapsel- und siegel geld wird zu keiner tax gezogen1683 Fellner-Kretschmayr III 6Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- wegen verliehenen regalien und lehen ... capselgeld1720 Lünig,TheatrCerem. II 958Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wegen des siegel-geldes ..., welches mit dem obigen [lehnsbriefsgeld] nichts zu thun, sondern absonderlich entrichtet werden muß, ... bleibet es bey der bisherigen observanz. hieruͤber sogenanntes capsul-geld: [Tabelle] dem lehns-secretario 1 thlr., dem copisten 1 thlr., vor das concept 6 gl., dem canzley-diener 1 thlr.1764 CAug. Forts. I 1 Sp. 1036Faksimile - in Google Books
- 1793 CSax. I 1306
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- fuͤr die kapseln an das siegel bey gewissen ausfertigungen, (capselgeld)1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 150Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel