Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapturkosten
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Kapturbefehl
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Kapturkosten
, pl.
die bei der Ergreifung eines Straftäters entstandenen Unkosten
vgl.
Atzgeld (I),
Atzkosten (I),
Atzungsgeld,
Atzungskosten,
Atzungsunkosten,
Kriminalkosten,
Malefizkost
- wegen angriff und ausliefferung der delinquenten, welche in einem derer cloͤsterlichen doͤrffer ... verbrochen und daselbst sofort nicht ergriffen werden, sollen selbige von der regierung zu S. mit mannschafft gegen erstattung der captur- und atzungs-kosten dem closterlichen gericht und gefaͤngniß uͤberliefert ... werden1729 Kayserl. ... Commissions-Decret an e. ... Reichs- Versamml. de dato 4. Nov. 1767 [Ländertausch zwischen Frankreich und Nassau-Saarbrücken betr.] (Regensburg 1767) 65
- daß von einem kriminalgerichte, in dessen bezirk der requirirte delinquent aufgebracht worden, jedesmahl ein mit der gehörigen obrigkeitlichen unterfertigung versehener ... ausweis der ergebenen kaptur-, atzungs- und abführungskosten ... dem andern kriminalgerichte zur ... nachherigen vergütung übergeben werde1804 Kropatschek,KKGes. XVIII 365Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)