Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapus

Kapus

, n.

wie Kapsbuch 
  • um 1498 Greiff,RemTagebuch 6
  • cappus, darinnen wurdet stan alles empfahen, wegsenden, kaufen und verkaufen, samt dem überbliebenen rest der güter, auch was man an einer jeden waare besonders gewonnen und verloren hat
    1552 Greiff,RemTagebuch 81 Anm. 25
  • oJ. Schirmer,KaufmWB. 94
unter Ausschluss der Schreibform(en):