Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): karatieren

karatieren

, v.

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den Feingehalt von Gold durch Legierung mit anderen Metallen verändern
  • gradieren, das gold, demselben eine hoͤhere farb in einem gewissen wasser geben, welches die goldschmiede verstehen
    1741 Frisch I 364
  • 1832 Schlössing,KaufmWB. 79