Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karbatschenschlag

Karbatschenschlag

, m.

wie Karbatschstreich 
  • [daß] bey selbigem mit einer von den zucht-haus-knechten ... an ihm zu vollstreckenden ... anzahl karbeitschen-schläge ... continuiret werden solle
    1745 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 1302
  • eine bloße bürgerliche strafe ..., wohin ... stock- oder karbatschenschläge ... gerechnet werden
    1806 SammlPommGes. I 291