Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karbatschstreich
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Karbatschstreich
Nbf. Karbatschenstreich
Hieb mit der Karbatsche, einer Lederpeitsche; die Verabreichung von Karbatschstreichen kommt seit dem ausgehenden 17. Jh. bis zum beginnenden 19. Jh. als Hauptstrafe bei geringeren Delikten (Bettelei und ä.) und als Nebenstrafe vorwiegend gegenüber Arbeitshausinsassen vor
Hieb mit der Karbatsche, einer Lederpeitsche; die Verabreichung von Karbatschstreichen kommt seit dem ausgehenden 17. Jh. bis zum beginnenden 19. Jh. als Hauptstrafe bei geringeren Delikten (Bettelei und ä.) und als Nebenstrafe vorwiegend gegenüber Arbeitshausinsassen vor
- di jenige, so von der zigeiner- oder rauberparthey zwar nit seynd, aber sich dennoch weiters im land betretten lassen ..., [sollen] das erstemal nebst wohl empfindlichen karbätschen-streichen [gestraft werden]1720 NArchHeidelb. 3 (1898) 191
- 1726 Bayern/Faber,Staatskanzlei 51 S. 730
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- [Arbeitsscheue, Bettler und Müßiggänger sollen] von jeder gerichts- oder hofmarchs-obrigkeit das erstemal von 20 biß 30 starcken carbaͤtsch-straichen ... zur arbeit angehalten ... werden1726 Bayern/Faber,Staatskanzlei 51 S. 745Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dise [des Landes verwiesene Protestanten, die bei heimblicher heimkehr betreten wurden] sind alsobald mit gebräuchender schärffen und wohlempfindlichen carbätschstreichen fort aus dem land zu schaffen1750? Hinterseer,Gastein 266
- 1752 KurpfSamml. IV 629
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- 1752 SchwäbWB. IV 218
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- 1753 ArchSiebb.2 39 (1913) 802
- 1761 Kreittmayr 349
- die zuͤchtigung mit karbatsch- oder stock streichen hanget meistentheils als eine ausserordentliche straff von ermaͤßigung des richters ab. diese straff kann ... in mehrerley wege zuerkennet werden. erstlich ...1768 CCTher. 6 § 6Faksimile - in Google Books
- 1768 Salzburg/Ebel,Curiosa 64
- wer mehr [tageslohn als ... 15 kr.] begehrt, soll auf 8 tage ins arbeithaus verfallen unter reichung wasser und brod, dann taͤglich 12 karbatschen-streichen1774 Wagner,Civilbeamte II 178Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [wer sich] bei einem ober- oder kreisamte als deist, israelit oder als sogenannter lampelbruder meldet, [dem] sollen ... 24 prügel oder karbatschstreiche auf den hintern gegeben und er damit nach hause geschickt werden1783 ZRG.2 Kan. 52 (1966) 311 Anm. 58
- 1787 KurpfSamml. III 131 [betr. Wucher]
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- 1788 KropatschekForts. 28 S. 223
- [Soldaten auf Urlaub sind] niemals mit stocksitzen oder karbatschstreichen, sondern in derley kleineren vergehungen mit andern bemessenen strafen zu belegen1790 KurpfSamml. V 606Faksimile - in Google Books
- 1790 LexÖstVerordn. 57
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- 1791 KurpfSamml. V 468
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