Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karenherr

Karenherr

Bedeutung des Wortes und Herkunft des Bestimmungswortes unklar (vgl. Verhey,WaldmNdsachs. 61 u. 62 mit der Schreibung und Deutung als "Karrenherr" und der vermuteten Erklärung "Inhaber der Strafgewalt" sowie Ehlert,Amelinghausen 11, wo auf die Wortbedeutung nicht eingegangen wird
  • [gerichtsordnung des holtzgedinges:] gemeine findung der holtzgenaten in den Truwoldt, 1) sanct Pancratium finden sie vor öhren holtzherren vnd den bischoff von Verden vor einen karenheren [ebd. 129 Schreibung mit Fragezeichen versehen] vndt pandtheren
    oJ. (vor 1648) ZNdSachs. 1854 S. 171