Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karmeliterbarfüßer

Karmeliterbarfüßer

, m.

Angehöriger des reformierten, nach einer strengen Observanz lebenden Karmeliterordens 
Sachhinweis: Heimbucher,Orden II 64-71
  • 1709 JbWien 13 (1957/58) 106
  • 1720 Lünig,TheatrCerem. II 668
  • die satzungen der carmeliterbaarfuͤßer verordnen, es solle in jeder provinz nur ein einziges von solchen conventen seyn, die nach art der carthaͤuser ihrer gebauet sind
    1753 Helyot,Klosterorden I 441