Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 3Karren
Artikel davor:
Karpfen
Karpfendiebstahl
Karpfendienst
Karpfenmaß
Karrdienst
Karre
Karrei
Karreiengerechtsame
Karreienkonzession
2karren
3Karren
, subst. inf.
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das Befördern von Lasten mit einer Karre, hier als Gegenstand einer Verleihung durch eine Gemeinde
zu
2karren (I)
- die von Wolmatingen múgent och das karren im dorffe verlihen, als sich gepuͤrt1464 Beyerle,Beitr. V 2 S. 449