Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karrenschieben

Karrenschieben

, n.

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Arbeitsstrafe mit der Karre (II 2), meist für männliche Straftäter (zB. bei Wald- und Feldfrevel, Diebstahl, Münzfälschung), aber auch für Dirnen ausgesprochen (zT. bis zu lebenslänglicher Dauer)
unter Ausschluss der Schreibform(en):