Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karretenzins

Karretenzins

, m.

Abgabe für die bei Kirchenvisitationen für die Benutzung einer Karrete (Reisewagen) entstehenden Kosten
  • wir ... nicht gut heissen koͤnnen: daß ... etliche superintendenten und pfarrer, bey ihrem anzug, investituren und kirchen-rechnungen ... von der kirchen einkommen ... carrethen machen zu lassen, hernacher bey ihren verrichtungen auf dem lande deßwegen einen gewissen carrethen-zins oder sonsten ein accidens zu fordern und einzubringen sich unterstehen
    1661 CAug. I 202
  • 1738 Hayme 445
  • 1741 Frisch I 166