Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karretenzins
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, m.
Abgabe für die bei Kirchenvisitationen für die Benutzung einer Karrete (Reisewagen) entstehenden Kosten
- wir ... nicht gut heissen koͤnnen: daß ... etliche superintendenten und pfarrer, bey ihrem anzug, investituren und kirchen-rechnungen ... von der kirchen einkommen ... carrethen machen zu lassen, hernacher bey ihren verrichtungen auf dem lande deßwegen einen gewissen carrethen-zins oder sonsten ein accidens zu fordern und einzubringen sich unterstehen1661 CAug. I 202Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1738 Hayme 445
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- 1741 Frisch I 166
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