Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karst
Artikel davor:
Karr(en)zoll
Karrer
Karrerdienst
Karrerecht
Karrerei
Karrereid
Karrerlohn
Karrete
Karretenzins
Karrner
Karst
, m.
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I
Übergabesymbol bei der Verleihung bäuerlicher Güter
II
Sinnbild des Bauernstandes
- 1523 Eberlin v.Günzburg III 166
- einem zum karst und pfluge gebornen bauernsohn18. Jh. Wieland/DWB. V 231
III
Ertrag einer Fläche, die ein Mann an einem Tag mit einem Karst umhacken kann?
- [Vogteileute] dieneten mit segesen, mit sicheln, mit rechen ..., weler das nit tuen wolt, gab einen halben karst haber dem ammann1326 SchweizId. III 485Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons