Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karte

Karte

, f.
ursprünglich Bezeichnung für ein steifes Blatt Pergament oder Papier, in rechtlicher Beziehung gebraucht zur Bezeichnung einer Urkunde jeder Art, wozu seit dem 17. Jh. auch die Landeskarte (II) gehören kann, häufiger belegt allerdings als Spielkarte in obrigkeitlichen Verboten des Kartenspiels (II) und fiskalischen Regelungen der Kartenherstellung
I Urkunde
  • 1 Blankett, gesiegeltes Urkundenformular für die Ausstellung durch den Empfänger (vgl. die Abbildung bei Posse,Privaturk. Tafel XXVII und die sachlichen Ausführungen bei J. Hlavácek, Das Urkunden- und Kanzleiwesen des ... Königs Wenzel/MGSchriften 23 S. 265-268)
  • 2 andere Urkunde, insbesondere (vorwiegend linksrheinisch belegt, wohl unter französischem Einfluß) Freiheitbrief 
  • 3 Landeskarte (II) und sonstige Urkunde
II Spielkarte
III übertragen von der Bedeutung "Landkarte" kann Karte in Limburg (Niederlande) auch für Grundstück (I), Hufe (IV) stehen