Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kartellgeld
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Kartellgeld
, n.
durch ein Kartell (II) vereinbarter Geldbetrag zur Auslösung von Landeskindern aus fremdem Kriegsdienst und Deserteuren aus fremdem Gewahrsam
- [Inhalt des] cartel-geldes ... vor jeden deserteur anstatt des gegebenen werbe-geldes, ingleichen vor das genoßene tractament, und alle darauf verwandte kosten ... sechs rthlr.: von dem reclamirenden officier bezahlet1720 CCMarch. III 2 Sp. 206Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- welcher unterthan einen deserteur einliefert, bekoͤmmt 4 rthlr. ... cartel-geld1727 CCMarch. III 2 Sp. 214Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1731 CCMarch. III 2 Sp. 220
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- 1735 CAug. Forts. I 1 Sp. 1095
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- 1741 Ludewig,Anzeigen II 1099
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- ein nüzlicher unterthan, der durch erlegung des cartelgeldes ... seinen abschied zu verschaffen vermögte1779 GoetheAmtlSchr. I 94
- 1795 NCCPruss. IX 2667
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- 1819 SammlBadStBl. III 776