Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kartenform

Kartenform

, f.

auf Antrag eines Kartenherstellers durch die Steuerbehörde ausgegebene Holzform zur Anfertigung von Spielkarten (Karte II), auf der Name, Wohnort und Zeichen des Handwerkers angebracht sind und deren unerlaubte Herstellung oder Nachahmung strafbar sind
  • auch zu solchem ende allen holtz-schneidern und form-schneidern, derley karten-form, ohne vorwissen ermeldtes von Lantzenburg zuschneiden, bey ebenmaͤßiger straff durchgehends eingestellet und verbotten seyn solle
    1696 CAustr. I 84
  • verordnen wir, daß ein jeder karten-mahler ... bey dem naͤchsten kayserl. mauth- oder aufschlag-einnahm-amt wegen dero zu treibung ihres handwercks noͤthig habenden geschnittenen groß und kleinen karten-formen und modelle ... sich anmelden, ... denen aemtern ... verlaͤßliche specification, ... was fuͤr gattungen von karten-formen selbiger benöthiget, zu uͤberreichen schuldig, sodann fuͤr jedwederen meister die karten-form mit darauf stechung des meisters nahmens und orts neben eines ... kenn-zeichens verfertiget ... werden solle
    1713 CAustr. III 721
  • 1725 CAustr. IV 355
  • 1733 CAustr. IV 798
  • 1784 Breitkopf,Spielk. I 43 Anm. t