Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kartengeld
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Kartengeld
, n.
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I
Beurkundungsgebühr, hier bei der Aufnahme in die Goslarer Krämergilde
zu
Karte (I)
- vor 1532 BeitrGoslar XVI 43 [urk.?]
- wie wollen auch unsere ehrliche gilde einem iglichen erbaren und gilwerdigen manne ... vor dreißig marck, vier groschen, achte pfenni brüchegeld und zwe groschen kartengeld und dan demjennigen, der die fulbordt winnen will, vor eine mark, vier groschen, achte pfenni brüchegeld und zwe groschen kartengeld vorkeufen, uberlassen und zustellenum 1586 BeitrGoslar XVI 126
II
Einnahmen der Kartenkammer (I)
- die berechnung der ... karten-gelder eigentlich nicht zur accise-einnahme gehoͤret1736 CCMarch. IV 3 Sp. 453Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
III
den Dienstboten in Privat- und Wirtshäusern für die Bereitstellung von Spielkarten (Karte II) gezahlter Betrag
- es soll auch der verordenthe schencke ... das geloste kartten und orthen geldt ... in die geordenthe büxe einlegenn1563 Freiberg/ZDKulturg. 4 (1859) 514Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bedienten, so gegen ein gewisses chartengeld die spielcharten verschaffen1749 CAug. Forts. I 2 Sp. 552Faksimile - in Google Books
- 1757 SammlBadDurlach II 32
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- 1775 Adelung II 1509
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- 1808 Campe II 893
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