Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kartenkasse

Kartenkasse

, f.

wie Kartenkammer (I) 
  • haben se. königl. maj. ... resolviret, daß der etats-minister von K. sofort ... die direction und besorgung aller kartenkammer-sachen nebst der aufsicht über die kartenkasse haben ... solle
    1750 ActaBoruss.BehO. IX 81
unter Ausschluss der Schreibform(en):