Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kasel
Artikel davor:
Käseerlaubnis
Käsefahrt
Käsegadem
Käsegeld
Käsegülte
Käseheller
Käsekauf
Käsekäufel
Käsekäufer
Käsekäufler
Kasel
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
aus mlat. casula (urspr. "Hütte", dann übtr. "Gewand", insb. "Meßgewand")
mantelartiges, insbesondere liturgisches Gewand, für den römisch-katholischen, protestantischen und auch jüdischen Ritus belegt, in rechtlicher Beziehung jedoch nur wie 1Kappe (I 2) als Gabe beim Eintritt in ein Stift
mantelartiges, insbesondere liturgisches Gewand, für den römisch-katholischen, protestantischen und auch jüdischen Ritus belegt, in rechtlicher Beziehung jedoch nur wie 1Kappe (I 2) als Gabe beim Eintritt in ein Stift
- ayn ... probst hinfur in seiner ersten uffnemung inwenig drien monatt von dem tag der uberkomen gerwlichen besittzung ... schuldig sey ze kauffen ain choͤr cappen ... oder ayn casall ... und das alles anttwurtte er der kirchen und dem custer ... doch wellen wir, daz die wall zenemen die cappen oder casall ... sey in willkuͤr techans und capittels1460 Ellwangen/WürtGQ. X 99
Artikel danach:
Käselaib
Käselehen
Käsemahl
Käsemarkt
Käsepfennig
Käseprivileg
Käser
Käserecht
Käserente