Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaskoschiff

Kaskoschiff

, n.

zu spanisch casco = Schiffsrumpf
im Seeversicherungsrecht 1Schiff (II) ohne Ladung
  • wir unterschriebene assecuradeurs versichern ein jeder fuͤr sich und seine erben, an [N.N.] die von uns unten gezeichnete summe ... auf das [N.N.] casco schiffs, dessen masten, segeln, anker, geschuͤtz, ammunition, victualien, ... wir nehmen uͤber uns die gefahr und den risico alles schadens und ungluͤcks, so diesem [N.N.] casco schiffs ... zustoßen ... moͤchte
    1732 Bohn,Kaufmann 58 b
  • 1768 Cramer,Neb. 78 S. 53
  • 1769 HambGSamml. VII 461