Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kassation

Kassation

, f.

zu mittellateinisch cassatio 

I Aufhebung eines bestehenden rechtlichen Anspruchs oder Urteils (hierfür aber erst nach 1800 belegt), auch die damit verbundene Einziehung einer Urkunde
  • bey cassation und vernichtung dergleichen unzeitigen mied- undt vermiedungen
    1656 CCNass. II 44
  • die einlieferung und cassation bezahlter obligationen geschiehet in gegenwart des magistrats und der 8 buͤrger
    1706 CCHolsat. III 1169 Marg.
  • es hat der ... amtmann ... denen ... wingertsleuten ... bey straff der cassation ihres hof- und wingerts-baues aufgegeben, den oster-samstag ... mit axten versehen ... sich einzufinden
    1751 J.J. Moser, Vermischte Berichte von Religions-Sachen I (1752) 315
  • 1760 Schweser,Form. I 663
  • cassation und aufhebung eines legats
    1760 Schweser,Form. I 679
  • kassation gegen ein urtheil nachsuchen, heißt: darauf antragen, daß der kassationshof das ergangene urtheil zernichte
    1811 P.N. Theyer, Die Märe und ihre Adjunkte als gerichtliche Polizeibeamten und Polizeirichter betrachtet (Mainz 1811) 96
II Dienstenthebung als Strafe für Dienstvergehen
unter Ausschluss der Schreibform(en):