Kassenbedienung, f.
Kassenbedienung, f.
zur Amtspflicht eines Kassenbeamten oder Kassenbedienten zählende Tätigkeit
- 1733 CCMarch. IV 3 Sp. 343 Faksimile
- 1769 Brückner,MilKassenVerw. 110
- 1769 NCCPruss. IV 5811 Faksimile
- 1769 Rabe,PreußG. I 3 S. 557 Faksimile
-
soll der [wegen Unterschlagung entlassene] rendant ... niemals wieder zu einer cassenbedienung angenommen werden1776 Bergius,NPolKamMag. II 21
-
zu cassenbedienungen gehoͤren solche leute, welche nicht allein das rechnungswesen und buchhalten vollkommen verstehen, sondern auch sowohl ihres ehrlichen ... wandels als auch ihrer guten ... wirthschaft wegen, so sie in ihrer eigenen haushaltung fuͤhren, bekannt sind1776 Krünitz,Enzykl. VII 700
- 1785 NCCPruss. VII 2997 Faksimile
-
cassenbedienungen ..., wodurch jemand dem fiskus ... verhaftet wird1794 PreußALR. II 2 § 222
- 1830 Puchta,Justizämter II 620 [Kautionsstellung] Faksimile