Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kassenherr
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Kassengefälle
Kassengegenschließer
Kassengeld
Kassagelderrückstand
kassengerecht
Kasse(n)geschäft
Kassageschworene
Kassengewölbe
Kassehalten
Kassehalter
Kassenherr
, m.
vgl.
Kassenbediente
I
Kastenherr (I), Verwalter von Kirchengut (III), vielleicht auch sprachlich zu Kastenherr gehörig
- setzen vndt orden wier zum obersten vorstehern vndt caßen herrn [der kirchen guͤter] vnsere ... burgermeister vndt rathmanne einer jeden vnser stadt, die sollen solche guͤther ... sorglich vorhalten1540 CCMarch. I 1 Sp. 251Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- caßen herren des hospitals1540 CCMarch. I 1 Sp. 252Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- ordnung vnd wahle der vorsteher oder caßen herren der kirche vndt hospitals soll alle jahr geschehen auf den purificationis Mariae1540 CCMarch. I 1 Sp. 252Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1540 Sehling,EvKO. III 30
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II
zur Aufsicht über eine Kasse (II 1) bestelltes Mitglied eines Stadtrats
- der ... casse-herr soll wegen aller einnahme und ausgabe mit dem cassirer ordentliche rechnung fuͤhren und deswegen woͤchentlich einmal auf dem rathhause mit ihm zusammen kommen, um ihre buͤcher zu conferiren ... der cassirer soll nichts ohne vorgehende assignation des ... casseherrn und der 8 buͤrger auszuzahlen bemaͤchtiget seyn1706 CCHolsat. III 1163Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1706 CCHolsat. III 1175
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III
- cassenherr ... eigenthuͤmer einer casse1799 Hagemann,PractErört. II 147Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1799 Hagemann,PractErört. II 147ff. [u.ö.]
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