Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kassenmanquement

Kassenmanquement

, n.

wie Kassemangel 
  • wofern ... künftig wieder kassen-manquements entstehen sollten, so sollet insonderheit ihr, der präsident und director, dafür responsables sein und die fehlende gelder aus euren mitteln bezahlen
    1748 ActaBoruss.BehO. VII 433