Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kassenrevision

Kassenrevision

, f.

innerhalb bestimmter Zeitabschnitte vorgenommene überraschende Überprüfung einer Kasse (II 1) durch Vergleich der Kassebücher uä. mit dem durch Kassensturz festgestellten Kassebestand 
  • eine unvermuthliche kassenrevision 
    1725 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 648
  • ihr [krieges- und domainen-cammern] habt ... nicht alleyn bey den geordneten monatlichen cassen-revisionen ... die einnahmen und ausgaben nach den buͤchern und belaͤgen ... zu examiniren, die ... bestaͤnde nach dem ... sorten buch genau nachzusehen und mit nachzaͤhlung einiger beutel proben anzustellen ..., sondern ... auch ... extraordinaire [revisionen] auf gleiche art zu wiederholen ... dergleichen visitation saͤmtlicher cassen [muß] an einem tage ... zu gleicher zeit geschehen ..., damit denen rendanten die gelegenheit ... benommen werde, sich einer dem andern mit seinen bestaͤnden zu helfen
    1784 NCCPruss. VII 2840
  • 1787 NCCPruss. VIII 1151
  • 1796 Terlinden,Registraturwiss. 181
  • 1796 Terlinden,Registraturwiss. 191
  • 1808 NCCPruss. XII 2 Sp. 742
  • 1823 Herrfurth,Kassenwesen II 286
  • 1832 Reyscher,Ges. XVIII 1269 [vgl. ebd. 1267-97]
unter Ausschluss der Schreibform(en):