Kassenstein, m.
Kassenstein, m.
Rücklage einer Kasse (II 1)
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wird demselben [Bergvogt] ... aufgegeben, daß ... er ..., was davon [als] uͤberschuß faͤllet, als einen cassenstein halten und zu den baukosten verwenden soll1726 Schmalkalden/Hessen-KasselBV. 674 Faksimile
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nachdem mehrere cassen-stein ... zu machen ... nicht mehr erlaubt seyn sol1726 HessSamml. III 995 Faksimile