Kassenzins, m.
Kassenzins, m.
wie Kasseziel
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an denen steurambtlichen auch cassenzins und zieler ... sollen fürterhin keine ausständ mehr passirt, sondern alle jahr wenigstens neben dem neuen auch ein alter zins- oder steur-, auch cassenziel ... ohnnachläßig abgeführt ... werden1722 WürtLändlRQ. II 406f. Faksimile