Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kasserechnungsverhör

Kasserechnungsverhör

, n.

Abnahme einer Kasserechnung 
  • bey disem crays-convent ... [wurde] beschlossen, daß in zukunft, wo ein loͤblicher crays nicht versammlet, mit dem jaͤhrlichen casse-rechnungs-verhoͤr zur gewoͤhnlichen zeit per directoriales et deputatos von den 4 baͤncken dem turno nach fuͤrzufahren
    1750 Moser,Staatsarch. 1751 II 56
  • 1773 Moser,KreisVerf. 726