Kastellanin, f.
Kastellanin, f.
I
Grund- und Gerichtsherrin
-
zwischen der frau castellanin Welser sowie ihren untertanen und des herrn P.K. Welser im neunhöfer gerichtszwang liegenden untertanen ist die reciprocirliche freizügigkeit aufzuheben1762 NjblFrkG. 18 (1928) 138