Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenamtswaldhammer

Kastenamtswaldhammer

, m.

1Hammer (V), mit dem der Kastenbeamte zusätzlich zur Marke des Forstmeisters in den Kastenamtswaldungen das zum Verkauf bestimmte Holz kennzeichnet
  • 1789 Moser,ForstArch. VI 324
  • [nur das Stammholz darf abgegeben werden, das] durch den ... kastenbeamten mit dem kastenamts-waldhammer ... am stamm und stock neben dem forstmeisteramts-marche bezeichnet ist
    1789 Moser,ForstArch. VI 323
unter Ausschluss der Schreibform(en):