Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenbediente

Kastenbediente

, m.

Bediensteter eines Kastens (III) 
  • salarirung der neuen kastenbedienten 
    1674 Westphalen,Mon. IV 1236
  • das sehr geringe interesse, so die stadt Emden haben könnte, wann der landkasten allda verbliebe, ... [kann] nur in der consumtion einiger weniger kastenbedienten bestehen
    1749 ActaBoruss.BehO. VIII 319
unter Ausschluss der Schreibform(en):