Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenbereiter

Kastenbereiter

, m.

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berittener Kastenamtsbedienter, der die Kastengüter beaufsichtigt und zugleich in geringeren Fällen als Hofmarkrichter tätig wird (vgl. Wilhelm,NBayrRpfl. 16, 27, 35 u. 62), nur für Bayern belegt
  • 1458 StraubingUB. 326
  • die beamte sollen ... nicht ... von den kastenbereitern oder knechten bey ihren anstand verehrungen fordern
    1669 Kreittmayr 551
  • 1769 Schmelzle,BayrStaatsh. 391
  • haben beamte durch die kastenbereiter und amtleute ... um die baufaͤlle bey denen urbarsunterthanen fleißige nachsicht thun zu lassen
    1774 Wagner,Civilbeamte I 185
  • 1779 QFAgrG. II 290