Kastenbereiter, m.
Kastenbereiter, m.
berittener Kastenamtsbedienter, der die Kastengüter beaufsichtigt und zugleich in geringeren Fällen als Hofmarkrichter tätig wird (vgl. Wilhelm,NBayrRpfl. 16, 27, 35 u. 62), nur für Bayern belegt
vgl.
Kastenamt (I)
- 1458 StraubingUB. 326
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die beamte sollen ... nicht ... von den kastenbereitern oder knechten bey ihren anstand verehrungen fordern1669 Kreittmayr 551
- 1769 Schmelzle,BayrStaatsh. 391
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haben beamte durch die kastenbereiter und amtleute ... um die baufaͤlle bey denen urbarsunterthanen fleißige nachsicht thun zu lassen1774 Wagner,Civilbeamte I 185 Faksimile
- 1779 QFAgrG. II 290