Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenbuße

Kastenbuße

, f.

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Geldbuße, die an den Kasten (IV) zu zahlen ist
  • wo jemand große gottsschwür getrieben oder übel geflucht und geschworen hätte, der soll zur castenbuß gezogen werden
    1611 WürtLändlRQ. II 201