Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastengeld

Kastengeld

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Einkommen eines Kastens (III oder IV)
  • were vorm jahr e.ch.g. von solchem castengeldenn der brautschatz abgerichtet worden
    1606 ActaBrandenb. II 52
  • sollen unsere cammer-raͤthe ... die ... verfuͤgung treffen, daß die milden sachen, kirchen-, universitaͤt-, communitaͤten-, schul-, kasten und witben-gelder ... wieder in schwung gebracht werden
    1661 CAug. I 1564
  • verordnung, daß die in dorffen vorraͤhtige kirchen- und kastengelder ... in einem mit zwey differenten schlossen versehenen und ins pfarr-hauß zu stellenden kasten ... verwahret werden sollen
    1726 HessSamml. III 985
  • 1786 KurpfSamml. III 263
  • 18. Jh. FriedbergGBl. 4 (1921) 70 b
II
aus Kastengeld (I) gebildetes und ausgeliehenes Kapital 
  • da jemand in der stadt von seinem hausze gemeine kastengelder ablegen wolte, damit er die alten zenten nicht möge jährlichen erlegen, demselben soll ... solches zu thun frey seyn, wenn er dieselben gelder ... auf ein gut pfand in dieser stadt wieder bringen kann
    1599 RevalStR. I 343
unter Ausschluss der Schreibform(en):