Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastengeld
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Kastenfutter
Kastengefälle
Kastengegenschreiber
Kastengeld
, n.
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I
Einkommen eines Kastens (III oder IV)
vgl.
Kastenschoß
- were vorm jahr e.ch.g. von solchem castengeldenn der brautschatz abgerichtet worden1606 ActaBrandenb. II 52
- sollen unsere cammer-raͤthe ... die ... verfuͤgung treffen, daß die milden sachen, kirchen-, universitaͤt-, communitaͤten-, schul-, kasten und witben-gelder ... wieder in schwung gebracht werden1661 CAug. I 1564Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- verordnung, daß die in dorffen vorraͤhtige kirchen- und kastengelder ... in einem mit zwey differenten schlossen versehenen und ins pfarr-hauß zu stellenden kasten ... verwahret werden sollen1726 HessSamml. III 985Faksimile (ca. 507 KB)
- 1786 KurpfSamml. III 263
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 18. Jh. FriedbergGBl. 4 (1921) 70 b
II
aus Kastengeld (I) gebildetes und ausgeliehenes Kapital
- da jemand in der stadt von seinem hausze gemeine kastengelder ablegen wolte, damit er die alten zenten nicht möge jährlichen erlegen, demselben soll ... solches zu thun frey seyn, wenn er dieselben gelder ... auf ein gut pfand in dieser stadt wieder bringen kann1599 RevalStR. I 343Faksimile (ca. 169 KB)