Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastengerät
Artikel davor:
Kastenbuch
Kastenbuße
Kastendiakon
Kastendiener
Kastendienst
Kasteneinmeß
Kastenfutter
Kastengefälle
Kastengegenschreiber
Kastengeld
Kastengerät
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
in ähnlicher Bedeutung belegt: Kastengewand (nicht gedruckt)
Gerät (I), das im Kasten (I 1) aufbewahrt wird und wohl meist aus Kleidungsstücken besteht, Bestandteil der Gerade
Gerät (I), das im Kasten (I 1) aufbewahrt wird und wohl meist aus Kleidungsstücken besteht, Bestandteil der Gerade
- gerade heisset ... bey vns ... hausgerethe oder kastengerethe1561 Rotschitz 150Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [Testament:] mir ... von meinem ... vater ein ehrlicher brautschatz ... neben einem ... kastengerethe ahn cleidung und bettgewandt ... gegeben1595 BrandenbSchSt. II 222
- nehmen die wittwen zu sich alles, was sie an gelde, kleynodien, ... kleidern, leinen, betten kisten, und kasten-geräthen, auch andern dergleichen geschmuck, so bey antritt der ehe zugebracht, oder hernach ihnen geschencket, angeerbet ... zu sich1658 Mevius,MecklLREntw. 675Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf