Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastengulden

Kastengulden

, m.


I wie Kastengeld 
  • dieweil die schönbornischen kirchen- und kastenbücher ... im krieg mehreren teils ... verloren wurden, so hat man der kastengulden wegen keine weitere nachrichtung, als was in der 1631 gehaltenen rechnung zu finden
    1654 AnnNassau 39 (1909) 80
II Gulden als Kastenbuße 
  • verschiedene kirchenkasten im oberfürstenthume wurde vorhin von jedem fornicationsfalle 1 kastengulden bezahlt. dieß ist abgeschafft
    1821 Ledderhose,HessKR.2 586 Anm. b