Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kast(en)herr

Kast(en)herr

, m.

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I Mitglied eines Kollegiums, das das zum Kasten (IV) gehörende Kirchengut verwaltet, Kirchvorsteher 
  • disse vehr kastenheren [des Schatzkastens] scholen alle jar rekenschop dohn deme erbaren rade
    1528 Braunschweig/Sehling,EvKO. VI 1 S. 454
  • ock schal yn nenen caspel ein prediger werden angenomen, he schal den thovorn vor de vorordenten eines ... rades mitsampt uthe der gemeyne, alse dar sint de castenheren, geforet werden
    1530 Minden/JbWestfKG. 43 (1950) 76
  • ordeninge der kastenheren 
    1530 Minden/JbWestfKG. 43 (1950) 94
  • 1535 Stettin/PommVis. I 25
  • 1535 Pasewalk/PommVis. I 69
  • scholen de kastenherrn des schattkastens alle jahr in biwesende unses ambtmannes to B., des rahdes, des kerkherrn unde der armen kastenherrn ... van aller innahme unde utgifft gute rekenschop dohn
    1536 Sehling,EvKO. IV 499
  • 1540 CCMarch. I 1 Sp. 251
  • 1540 Mark Brandenburg/Sehling,EvKO. III 32
  • 1544 Grubenhagen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1035
  • 1547 PommVis. II 182
  • den baiden kastenhern jerlich jedem x fl. vor ire muhe zu besoldung geraicht werde
    1554 Sehling,EvKO. I 1 S. 518
  • sollen ... die vorordente kasten-herrn uf die gemeine noth der hausarmen leute sehen ... und den armen leuten geben oder leihen
    1558 Dresden/Sehling,EvKO. I 1 S. 558
  • kasthern 
    1566 Henneberg/Sehling,EvKO. I 2 S. 342
  • 1568 EvKirchO. II 307
  • kirchen-veter oder kasten-herrn 
    1568 Schröcker,Kirchenpflegsch. 179
  • 1568 Preußen/Sehling,EvKO. IV 108
  • 1579 Mark Brandenburg/Sehling,EvKO. III 148
  • 1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 450
  • der hospital, das seelenhaus, lazareth, der kaland ... nach der reformation ... zusammen geschlagen und 3 ordentliche vorstehere geordnet worden ... baumeister, ... spitalverwalter und almosinirer, ... kirchenvorsteher ..., jeder seine besondere rechnung ... fuͤhrte: itzo aber gemeinschafftlich (unterm praedicat kasten-herren) fuͤhren
    1721 Knauth,Altenzella III 153
  • kastenherren ..., auch kirchenvorsteher, sind ... in den staͤdten angestellt und ... haben die einnahme und ausgabe von den lehnen, zinsen und guͤtern der kirche nebst den besondern capitalien und einkuͤnften zu verwalten, ... in ansehung ihrer function stehen diese kastenherren unter dem consistorio
    1803 Philipp,WBSächsKR. 310
II Mitglied eines Kollegiums, das das zum Kasten (III) gehörende Gut verwaltet, auch Vorsteher des Kastens (III) oder einer (Stadt-) Kasse (II 1) 
  • 1567 BeitrRostock 4, 2 (1905) 64 (eigenes Siegel) [Buchführung]
  • es soll denn ... kastenherrn [der städtischen Kasse] beneben ander ihrem bevelich auff das gemeine beste zu sehen ..., auch ... bevolen werdenn ... zu sehen auff der stadt grentz, grundt und eigenthumb, whor ... dasselbig ... mocht in besserung ... gebracht werdenn ... es sollen auch die kastenherrn bei den vorwaltern der empter ... nachforschung thuen, ob ... bei eines jedern vorwaltung noch was befunden, welchs dar kunte ... in besserung gebracht [werden]
    1567 BeitrRostock 4, 2 (1905) 65
  • 1567 BeitrRostock 4, 2 (1905) 67
  • Ende 16. Jh. Gutzeit,Livl. II 11
  • 1602 Deus,HerrenSoest 518
  • das der castenhern etzliche zusammenberuffen, bei dehnen wegen des vorrhatts [an Geld] erkundigung soll eingenommen werden
    1604 ActaBrandenb. I 53
  • 1663 ProtBrandenbGehR. VI 933
  • die disposition ... dieser gelder [von den donativen, fräuleinsteuren, pathenpfennings-, kronsteurgeldern] ist denen kastenherren [als 3 landräthen und 3 von der ritterschaft und adel] gelassen, doch daß sie davon dem lande und kleinen städten dieses königreichs rechnung thun müssen
    1713 ActaBoruss.BehO. I 514
  • seine vorzügliche sorge wird der kastenherr dahin anzuwenden haben, daß die ... zinse und gülten ... konserviret, die zins- und gültreicher zu richtiger ... lieferung an kaufmannsgut und wohlgesäuberter ware ... angehalten werden
    1752 RottweilKasten. 7
  • der kastenherr hat sein ganzes vermögen und darunter specialiter 1000 gulden werts an liegenden gütern zu einer wahren ... hypothek einzusetzen
    1752 RottweilKasten. 44
  • der kastenherr ... der vorgesetzte einer kasse, so fern er die stadtkasse ... zu verwalten hat
    1775 Adelung II 1513
  • kastenherr, so hießen in alten zeiten ... diejenigen, welche die oͤffentlichen steuern ... einzunehmen hatten
    1785 Hennig,PreußWB. 118
unter Ausschluss der Schreibform(en):