Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenkammer

Kastenkammer

, f.

Amtsraum der Stadtkasse von Stralsund mit einem Nebengewölbe zur Aufbewahrung des Generalkastens
  • es soll auch der kastenschreiber oder jemand der achtmaͤnner nicht befugt seyn, einige einnahme- oder ausgabe-buͤcher mit sich nach hause zu nehmen, besonden was darin zu verzeichnen oder daraus zu extrahiren, das alles soll in loco der kastenkammer ... verrichtet werden
    1616 Dähnert,Samml. II 96
  • 1767 Dähnert,Samml. II 1057