Kastenkammer, f.

Amtsraum der Stadtkasse von Stralsund mit einem Nebengewölbe zur Aufbewahrung des Generalkastens
  • es soll auch der kastenschreiber oder jemand der achtmaͤnner nicht befugt seyn, einige einnahme- oder ausgabe-buͤcher mit sich nach hause zu nehmen, besonden was darin zu verzeichnen oder daraus zu extrahiren, das alles soll in loco der kastenkammer ... verrichtet werden
    1616 Dähnert,Samml. II 96 Faksimile
  • 1767 Dähnert,Samml. II 1057 Faksimile