Kastenkammer, f.
Kastenkammer, f.
zu
Kasten (I 2)
Amtsraum der Stadtkasse von Stralsund mit einem Nebengewölbe zur Aufbewahrung des Generalkastens
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es soll auch der kastenschreiber oder jemand der achtmaͤnner nicht befugt seyn, einige einnahme- oder ausgabe-buͤcher mit sich nach hause zu nehmen, besonden was darin zu verzeichnen oder daraus zu extrahiren, das alles soll in loco der kastenkammer ... verrichtet werden1616 Dähnert,Samml. II 96 Faksimile
- 1767 Dähnert,Samml. II 1057 Faksimile