Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenschluß

Kastenschluß

, m.

Abnahme der Kastenrechnung bei einem Kasten (IV) 
  • die bey den kasten-schluͤssen bisher vorgegangene mahlzeiten ... gentzlich eingestellt werden [sollen]
    1656 Ledderhose,HessKR. 557