Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenschoß
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Kastenrest
Kastenschaff
Kastenschaffel
Kastenscheffel
Kastenschließengeld
Kastenschluß
Kastenschoß
, m.
an ein städtisches Steueramt zu zahlendes Kastengeld (I)
- daß alle diejenigen, so ihre schoßbare haͤuser und guͤter gaͤntzlich von der staͤdte kasten-schoß befreyen und loßkauffen wollen ..., hinfuͤro den halben theil des capital-schosses mit baarem gelde und den andern theil mit eigenen guten capitalien compensando erlegen und darmit ihre guͤter vom schoß entfreyen sollen1670 CCMarch. IV 3 Sp. 30Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin