Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenschuld
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Kastenschluß
Kastenschoß
Kastenschreiber
Kastenschuld
, f.
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Forderung eines Kastens (IV)
- doch do inen [Kastenvorstehern] liegende grunde von den burgern an der kirchen, kasten oder hospitalschuldt ... übergeben wurden, die sie vorschossen mosten und derselben so hoch, als die zinse der hauptsumme und schosse austrugen, nicht geniessen konnten, soll inen frei stehen, dieselben widder zu vorkaufen und die kaufsumme dem kasten zum besten anzulegen1581 Mark Brandenburg/Sehling,EvKO. III 350Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1675 ZHessG. 10 (1865) 380
- 1675 ZHessG. 10 (1865) 382
- 1691 Breidenbach 66
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