Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenviertel

Kastenviertel

, n.

wie Kastenmaß (I) 
  • marchfuetterurbar über die 1662jährige gebür, das castenviertl so vier masshöffen zu gelt angeschlagen
    1662 VeröfflSteierm. 25 S. 24
  • oJ. Unger,SteirWsch. 380