Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenvorrat

Kastenvorrat

, m.

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I Geldbestand des Kastens (IV) 
  • es sol ... zu vorhuͤtung allerley vordacht keiner aus ihnen [Kirchenvätern] alle schluͤssel zum kastenvorraths, alten brieffen vnd registern allein haben
    1557 CAug. I 457
  • 1594 Bayern/Sehling,EvKO. XI 395
  • 1779 Ledderhose,HessKR. 673
II wie Kastengefälle