Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenzehnt
Artikel davor:
Kast(en)vogtei
Kastenvogteigerechtigkeit
kast(en)vogteilich
Kast(en)vogteirecht
kastenvogteiverwandt
Kastenvogtsherr
Kastenvorrat
Kastenvorständer
Kastenvorsteher
Kastenwerk
Kastenzehnt
, m.
wie Kastengefälle
vgl.
Zehnt
- [Beschwerde,] dass du [Castlan] den sogenanten kastenzeenden ..., da von jeder kuhe winterung ein immi halb gersten und halb haber ... jährlich geliferet wird, mit dem grossen mäss zu beziehen begehrt, da doch sy die landleüth gleich ihren vorelteren disen zeenden ... bey dem ... einfachen bärn-mäss jehweilen abgestattet1711 Niedersimmental 158Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1774 Wagner,Civilbeamte I 72
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- oJ. Gmür,ZehntBern 128