Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastenzins
Artikel davor:
kast(en)vogteilich
Kast(en)vogteirecht
kastenvogteiverwandt
Kastenvogtsherr
Kastenvorrat
Kastenvorständer
Kastenvorsteher
Kastenwerk
Kastenzehnt
Kastenzensit
Kastenzins
, m.
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I
wie Kastengefälle
- 14. Jh. Freyberg II 88
- 1436 VerhNdBayern 39 (1903) 22
- 1490 BernStR. VI 1 S. 286
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- 1505 BernStR. VI 1 S. 295
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- 1557 BremgartenStR. 106
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- [die] segktreger sollent schweeren, ... dem khornmeister vnd dem iminger ... beholfen zesind mit inziechung des imis, castenzinsen vnd anderen ... notwendign sachn1557 BremgartenStR. 111Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wer an dem auf montag nach Catharinaͤ bestimmten pflichttag seine schuldige ... pfarr und kastenzinsen nicht entrichtet, soll von jedem tag der saͤumnis 1 albus weiter bezahlen1621 WeistNassau II 260Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1785 Ledderhose,HessKR. 669
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III
Geldersatz für übermäßigen Kastenschwand?
- ist im [Schaffner] der kastenzins abgezogen und der dinckel zů gelt geslagen 1 muͥtt fuͥr 30 ß1490 BernStR. VI 1 S. 286Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"