Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kate

Kate

, f., Kote, f.
I Hütte, Haus oder Schuppen, meist ein kleines Bauernhaus, zum Teil mit etwas Land (Garten, auch Pflugland), Anwesen eines Kätners (I), später auch eine Kleinbauernstelle; gelegentlich übertragen auf den Bewohner selbst
II Salzsiedehaus, dann auch Salinenanteil mit vertraglich festgelegter Ausnutzung der Siederechte; das Verhältnis zu Pfanne ist nicht eindeutig