Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Katerhuhn

Katerhuhn

, n.

Huhn als Naturalabgabe eines Katers (I) für die Zulassung seiner Schweine zur Waldmast
  • die koeterhonrer, so an der kost des brandts uberbliebenn, [erhält der Wildförster]
    oJ. Jülich/Weimann,Walderb. 126 Anm. 138