Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Katersmann

Katersmann

, m.

wie Kater (I) 
  • [d. Pfarrer solle sich mit der alten Besoldung zufriedengeben,] da doch menniger armer kotersmann oder -weib nicht so hoch vermögens, ein zwein jehrlich zu schlachten und ein scheffel roggen zu bezahlen
    1588 JbNdSächsKG. 54 (1956) 38