Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Katgut

Katgut

, n.

Anwesen oder Habe eines Kätners (I) 
vgl. Katergut
  • wenn der todesfall kommt, was der kühr sei? ... von einem meiergute ein pferd, vom kottgute eine kuhe, oder wie es mit dem gutsherrn verhandelt werden kann
    oJ. Homburg/GrW. IV 673