Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kathaus

Kathaus

, n.


I die abgabenpflichtige Wohnstelle eines Kätners (I) 
  • 1291 MecklUB. III 435
  • byhalven den tyenden grof ende smal over dat kothus, dat Nysinghe gheheten is
    1334 GroningenUB. I 238
II in der Stadt gelegenes kleines Wohnhaus ohne Braurecht 
  • es soll auch kein koht-haus zum brau-hause ohne unsern consens ... zu machen vergoͤnnet ... werden, ... diejenige, so keine brau- sondern kohthaͤuser besitzen und bewohnen, sollen sich des muͤlzens enthalten bey straffe 10 fl.
    17. Jh. OsterodeStat. 239
  • 1785 Fischer,KamPolR. III 298
  • wo ... noch brauergilden vorhanden sind und wo die braugerechtigkeit ein realrecht einer bestimmten anzahl sogenannter brauhaͤuser ist, da wird ... erfordert, daß man zum mitglied der gilde sich aufnehmen lasse und eigenthuͤmer eines solchen brauhauses werde, haͤuser, welchen dieses recht nicht anklebt, werden von jenen durch den namen kothaͤuser unterschieden
    1791 Runde,PrR.1 335